Die Segelsaison kommt allmählich auch in unseren Breiten näher. Neben den Fragen nach Termin, Revier und Crew stellt sich häufig auch die Frage: Benötige ich zum Chartern nicht auch noch ein Funkzeugnis? Die Antwort lautet meistens: Ja! Denn auf den meisten Yachten ist (zumindest) ein UKW-Funkgerät eingebaut, sodass der Schiffsführer auch ein entsprechendes Funkzeugnis (präzise: das „Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis“) benötigt.
Vielleicht haben Sie ja jetzt noch Zeit, um an unserem Lehrgang teilzunehmen? Beginn ist bereits am 25. Februar (9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr), gefolgt von zwei weiteren „Praxis-Tagen“ am 4. und 11. März (von 9.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr). Noch sind Plätze für Kurzentschlossene frei!
Und wer Größeres vorhat: Am 1. April beginnt unser Aufbaukurs für das „Long Range Certificate“ für die Bedienung von GW/KW- und Satellitenfunkanlagen …
Sehen wir uns beim „Funken“?
Walter A. Ströver